Der Wert Ihrer Immobilie – Wertermittlung vom Experten

Kennen Sie den wirklichen Wert Ihrer Immobilie? Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, ist eine transparente und kompetente Immobilienbewertung der Grundstein für das weitere Vorgehen.

Wir bewerten auf Grundlage unserer Marktkenntnisse, der aktuellen Markt- und Finanzlage, sowie weiteren Immobilienbewertungen aus dem persönlichen Einzugsgebiet, Ihre Immobilie. Ob nun eine aktive Verkaufs- oder Vermietungsabsicht besteht oder nicht: Eine Immobilienbewertung durch einen Experten ist für jeden Immobilieneigentümer notwendig. Hier führen wir objektiv und faktenbasiert eine Wertermittlung durch, die Ihnen eine aktuelle Marktpreiseinschätzung gibt.

Eine fachliche Bewertung Ihrer Immobilie ist entscheidend um den optimalen Verkaufspunkt zu finden oder auch die eigene Vermögensplanung im Blick zu halten. Auch in besonderen Verkaufsfällen ist unser Expertenstatus immer wieder gefragt, um eine objektive Bewertung zu finden. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

David Kuhne

Geschäftsführer

BEWERTUNGSARTEN

Im Bereich der Immobilienbewertung unterscheidet man zwischen dem Vergleichsverfahren, dem Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren.

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren wird zu Grunde gelegt, wenn es genügend Objekte auf dem Markt gibt, die miteinander vergleichbar sind. Auf Basis der gesamten Vergleichspreise wird nun der entsprechende Immobilienwert ermittelt. Angewendet wird das Vergleichswertverfahren bei Grundstücken, Eigentumswohnungen, gleichartigen Siedlungshäusern und bedingt bei Reihenhäusern.

Ertragswertverfahren

Vorrangig beim Verkauf und Vermietung von Wohnhäusern, Geschäfts- und Bürogebäuden, Wohnungsvermietungen und Ladengeschäften kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Hier wird die Immobilienbewertung auf Basis der zu erwartenden Erträge festgelegt.

Sachwertverfahren

Bei Einfamilienhäusern, bedingt bei Reihenhäusern oder bei Sonderfällen, in den die vorab genannten Verfahren nicht angewendet werden können, greift das Sachwertverfahren. Hier erfolgt die Ermittlung der vorhandenen Sachwerte auf Grundlage der Herstellungskosten.